Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Hier finden Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.

AGB’s – Jambolino Dortmund

A. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die im Rahmen der www.jambolino-dortmund.de,
Ilias Koutsoumpeilis, Kornweg 3, 44369 Dortmund zustande gekommenen Vertragsbeziehungen zwischen dem Vermieter Jambolino Dortmund (Inh. Ilias Koutsoumpeilis) und seinen Mieter.
2. Verträge kommen sowohl mit Privatkunden als auch mit Unternehmen zustande.

B. Zustandekommen des Vertrages
1. Alle im Rahmen der Webseite zu mietenden Hüpfburgen sowie Partyzubehör und Leistungen stellen bindende Angebote durch den Vermieter im Rechtssinne dar.
2. Durch bestätigen der Buchung durch den Mieter erklärt dieser die Annahme des Angebotes wodurch der Mietvertrag zustande kommt.
3. Telefonische Buchungen sind nicht möglich, diese müssen schriftlich erfolgen. Änderungen/ Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
4. Der Vermieter übergibt die Mietgegenstände nach bestem Wissen in einsatzbereitem Zustand. Sollte sich ein Funktionsmangel herausstellen und für Ausfälle oder Folgeschäden die durch nicht Nichtstattfinden der Veranstaltung entstehen, übernimmt der Vermieter hierfür keine Haftung und Schadenersatz.

C. Preise, Umsatzsteuer, Zahlung
1. Alle angegeben Preise sind inkl. 19% gesetzlicher Mehrwertsteuer zzgl. einer anfallenden Kaution.
2. Der Anbieter akzeptiert die folgenden Zahlungsmethoden:
Bei Privatkunden: Barzahlung, Banküberweisung (Vorkasse),
Bei Unternehmen: Barzahlung, Banküberweisung (Vorkasse), Zahlung auf Ziel. Die Rechnungsbeträge sind binnen 14 Tage ab Rechnungsdatum zu begleichen. Der Anbieter stellt dem Kunden für die bestellte Ware eine Rechnung aus, diese wird bei Lieferung der Ware beigelegt oder per E-Mail zugestellt.

Wird eine postalische Rechnungszustellung erwünscht, werden dafür 2,50 Euro erhoben.

D. Kaution
1. Der Anbieter ist berechtigt, vor Übergabe des Mietgegenstandes eine Kaution in angemessener Höhe zu verlangen.
2. Die Kaution wird pro Mietartikel bei Abholung in bar hinterlegt.

E. Mietbeginn
1. Die Übergabe erfolgt zum vereinbarten Mietbeginn nach Geldeingang zum bestätigten Buchungstag bzw. Barzahlung bei Abholung und Vorlage eines Lichtbildausweises.
2. Wird die Hüpfburg max. 1 Stunde nach der vereinbarten Mietzeit nicht abgeholt, besteht durch den Mieter kein Anspruch mehr auf die Hüpfburg. Es gilt Absatz M. (Nichtabholung).

F. Anlieferung
1. Der Mieter stellt sicher, dass am Aktionsort die Zufahrt mit Kleintransporter +
Anhänger für die Anlieferung (Be- und Entladen) möglich ist. Der Mieter hat
eventuelle Aufstellgenehmigungen selbst einzuholen und die dafür anfallenden
Gebühren zu tragen. 

2. Der Mieter stellt sicher, dass der jeweils benötigte Strom bis zum Aufstellort der Hüpfburg verlegt ist.

3. Bei einer vom Ordnungsamt verlangten TÜV Abnahme vor Ort trägt der
Veranstalter/ Mieter die Mehrkosten.

4. Der Mieter sorgt selbstständig für eine ebene und saubere Aufstellfläche

G. Selbstabholung
1. Die Abholung und Rückbringung aller gemieteten Artikel erfolgt
durch den Kunden in einem sauberen und trockenen Zustand. Wird der Mietartikel
nass zurück gebracht, werden 50,00 € Trocknungsgebühr erhoben.

H. Mietdauer
1. 1 Miettag ist von 8:00 bis 20:00 Uhr.

I. Rückgabe und Verzug
1. Wird die Hüpfburg nicht zum vereinbarten Zeitpunkt wiedergebracht wird der
1,5-fache Tagesmietpreis zusätzlich in Rechnung gestellt. Bei mehr als 24 Std. wird der
3-fache Tagesmietpreis pro Kalendertag in Rechnung gestellt.

J. Eigentumsvorbehalt
1. Die gemieteten Gegenstände bleiben auch nach Bezahlung Eigentum des Vermieters. Der Mieter bekommt nur ein Nutzungsrecht für den im Vertrag festgelegten Zeitraum.

K. Pflichten und Haftung des Mieters
1. Der Mieter verpflichtet sich die Hüpfburg durch geeignete, erwachsene
Personen während des gesamten Betriebes zu beaufsichtigen.

2. Bei Anmietung der Hüpfburg übernimmt der
Mieter die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und hat für eine ständige
Beaufsichtigung durch eine erwachsene Person, die das 18. Lebensjahr erreicht
hat, zu sorgen.

3. Bei Regen muss die Hüpfburg sofort vom
Stromkreis getrennt und abgedeckt werden.

4. Die Hüpfburg muss sauber und trocken verpackt
werden (Vermeidung von Schimmelpilz). Bei Nichtbeachtung werden dem Mieter
folgende Kosten zusätzlich in Rechnung gestellt:

• Reinigen/ Trocknen der Hüpfburg: 50,00 €
• Falten der Hüpfburg: 50,00 €
5. Entstandene Schäden, Nässe und
Verschmutzungen sind bei der Rückgabe durch den Kunden sofort dem Anbieter
mitzuteilen. Bei vorsätzlich verursachten Schäden hat der Anbieter das Recht,
Verschmutzungen, Nässe und oder Schäden auch bis zu 7 Tage nach der Rückgabe
dem Mieter in Rechnung zu stellen. Durch den Vermieter werden dazu Beweisfotos
angefertigt.

Eine Defekte Hüpfburg wird wie folgt deklariert:
Kleine Beschädigung:
Reparaturpauschale von 250,00 €. (z.B. kleine
Risse max. 5 x 5 cm an nicht Sprung und Spielflächen, kein
Sicherheitsrelevanter defekt).

Alle anderen Defekte sind irreparable Defekte:
Die Profi Hüpfburg wird pauschal mit 2500 € und
Gebläse pauschal mit 300 € für die Wiederbeschaffung und
Mietausfallentschädigung in Rechnung gestellt. Außer unter dem „Pflichten und
Haftung des Mieters“ genannten Kosten, werden durch den Vermieter bei einem
Defekt keine weiteren Kosten geltend gemacht.

6. Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht
weitervermietet oder sonst an Dritte überlassen werden. Es sei denn, dies wurde
bei Vertragsschluss vereinbart.

7. Der Mieter übernimmt die volle Haftung für
alle Personen- und Sachschäden, die mit dem Gebrauch der Mietgegenstände
entstehen können.

8. Sollten die Mietobjekte während der Mietzeit
beklebt/angemalt werden, wird dem Mieter, die ausgeführte Reinigung nach Art
und Umfang berechnet.

L. Nutzung der Hüpfburg
1. Das Mietobjekt darf nur unter Aufsicht einer vom Mieter autorisierten, volljährigen Person betrieben und genutzt werden.
2. Betreiben und nutzen Sie die Mietobjekte in sicherer Entfernung von Wasser, Feuer, Wänden und anderen Gegenständen.
3. Achten Sie darauf, dass Alter und Größe der Kinder, die gleichzeitig auf der Hüpfburg spielen, vergleichbar ist und die Gesamtbelastung der Hüpfburg nicht überschritten wird.
4. Die Aufsichtsperson hat darauf zu achten, dass die Warnhinweise der Hüpfburg eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts. Die Aufsichtsperson sollte früh eingreifen, wenn einzelne Kinder durch ihr Verhalten andere Kinder insbesondere kleinere gefährden.
5. Speisen und Getränke sind auf der Hüpfburg verboten.
6. Schuhe sind auf der Hüpfburg verboten.
7. Hosen- und Jackentaschen sollten kontrolliert werden, damit keine spitzen oder scharfen Gegenstände wie Stifte oder Haarspangen zu Verletzungen führen können.
8. Halsketten, Ringe, Brillen, Gürtelschnallen oder ähnliche Dinge müssen vor der Benutzung der Hüpfburg abgelegt werden.
9. Die Wände dürfen nicht zum Klettern oder als Sprungwand benutzt werden.
10. Achten Sie darauf, dass Kinder nicht mit dem Gebläse spielen oder Gegenstände hineinstecken. Dies gilt auch für die Stromverbindung des Gebläses.

M. Rücktritt vom Mietvertrag
1. Bis zum Tag der Veranstaltung kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Dies bedarf der Schriftform per Einschreiben! In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, Schadenersatz einschließlich des entgangenen Gewinns zu leisten. Der Auftragnehmer berechtigt, anstelle einer detaillierten Schadensberechnung eine pauschalierte Entschädigung zu fordern (Stornokosten). Diese gestalten sich wie folgt:
Bei Rücktritt nach Vertragsabschluss = 20% des Gesamtpreises
Bis zu 30 Tage vor Mietbeginn = 30% des Gesamtpreises
Bis zu 14 Tage vor Mietbeginn = 50% des Gesamtpreises
Bis zu 3 Tage vor Mietbeginn = 75% des Gesamtpreises
Weniger als 3 Tage vor Mietbeginn = 100% des Gesamtpreises.
Wird der Mietartikel ohne Stornierung nicht abgeholt, wird der 1,5-fache Satz des Gesamtpreises dem Mieter in Rechnung gestellt.

N. Mangelhaftungsrecht
Für die Hüpfburg gilt das gesetzliche Mangelhaftungsrecht.

O. Wiederrufsrecht
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zu Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht ( §312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB).

P. Schriftformklausel
Mündliche Nebenabreden zu den Verträgen bestehen grundsätzlich nicht. Änderungen oder Zusätze bedürfen der Schriftform.

Q. Gerichtstandklausel
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten und Mahnverfahren aus dem Vertrag ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, Dortmund,
dies gilt auch für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

R. Datenschutzhinweis

Die Erhebung, die Speicherung, die Veränderung, die Übermittlung, die Sperrung, die Löschung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen. 

Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt ausschließlich an die im Rahmen der Vertragsabwicklung beteiligten Dienstleistungspartner, wie z.B. das mit Zahlungsangelegenheiten beauftragte Kreditinstitut. 

Sie erklären sich mit dem Vertragsabschluss mit der Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten (z.B. Ihrer Adresse) entsprechend den vorgenannten Hinweisen einverstanden. Sie haben jedoch die Möglichkeit der Verwendung jederzeit zu widersprechen, ohne dass hierfür weitere Kosten entstehen.

Nach dem Bundesdatenschutzgesetzt haben Sie das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.  

Die Kundendaten werden maximal 10 Jahre verwahrt und anschließend automatisch gelöscht.

Dortmund, 27.12.2023

Steuer.-Nr.: 314/ 5100/ 3961
USt.-IdNr.: DE320169719

Kontakt & Bankverbindung
Ilias Koutsoumpeilis
Kornweg 3
44369 Dortmund
Telefon: 0159 06438077

Bank: Sparkasse Dortmund
IBAN: DE89 4405 0199 0381 0158 82
BIC: DORTDE33XXX